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Private Krankenkassen

Bei Privatversicherten ist die Möglichkeit einer Bewilligung für eine Psychotherapie unterschiedlich geregelt. Bitte informieren Sie sich vor Antritt einer Psychotherapie bei Ihrer Versicherung, in welchem Umfang die Behandlungskosten übernommen werden.

Teilweise gibt es pauschale Stundenzahlungen, die ohne weiteren Antrag von den Krankenkassen erstattet werden, häufig 20 bis 30 Sitzungen. Bei größeren Stundenkontingenten bedeutet dies, dass die Kosten selbst getragen werden müssen. Manche Privatkrankenkassen sehen, ähnlich wie die gesetzlichen Krankenkassen, vor, dass zunächst eine Prüfung des Antrags erfolgt und dann über die beantragte Stundenzahl entschieden wird. Die Abrechnung der Psychotherapie richtet sich nach der Gebührenordnung der Ärzte und Ärztinnen (GOÄ).

Selbstzahler

Sie können auch als Selbstzahler die Kosten für Ihre Behandlung übernehmen.Eine Psychotherapie als Selbstzahler kann Ihnen einige wichtige Vorteile bieten. Sie haben keine Antragsformalitäten bei Krankenkassen. Sie haben keine Diagnose in Ihrer Krankenakte bei Krankenkassen oder Versicherungen und somit keine Einschränkungen bei privaten Zusatzversicherungen, Berufsunfähigkeits- oder Lebensversicherungen durch dokumentierte psychische Diagnosen. Die Kosten für eine Paartherapie werden nicht von den privaten Krankenversicherungen erstattet, sie sind privat zu zahlen. Die Abrechnung erfolgt auch hier nach der Gebührenordnung für Ärzte und Ärztinnen (GOÄ).

Beihilfe

Bei Versicherten, die beihilfeberechtigt sind, gilt die Beihilfeverordnung für Psychotherapie, die eine Kostenübernahme für tiefenpsychologisch fundierte Therapie vorsieht. Auch hier muss vorab ein entsprechender Antrag gestellt werden. Die private Krankenversicherung der Beihilfeberechtigten schließt sich dann dem Bescheid der Beihilfestelle an. Die Abrechnung für Beihilfeberechtigte richtet sich nach der Gebührenordnung für Ärzte und Ärztinnen (GOÄ).

Qualitätssicherung

Ärztinnen für Psychosomatik und Psychotherapie absolvieren aufbauend auf dem Medizinstudium eine mindestens fünfjährige ärztliche Weiterbildung in den Fachbereichen der Psychosomatik und Psychotherapie, fakultativ der Psychiatrie und Allgemeinmedizin. Dies beinhaltet neben der Theorievermittlung Psychotherapeutische Behandlungen mit umfassenden Supervisionen und einer mehrjährigen Lehranalyse, in der Therapeuten und Therapeutinnen ihre eigene Persönlichkeit kennenlernen und weiterentwickeln. Im Rahmen der Praxistätigkeit nehmen wir weiterhin regelmäßig an Fortbildungen und Supervisionen teil. Wir unterliegen der gesetzlichen Schweigepflicht.